Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dachsam GbR, Eichholz 19, 20459 Hamburg, Telefon 01523 3901034, E-Mail kontakt@dachsam.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Dachsam GbR, Eichholz 19, 20459 Hamburg („wir“), und ihren Kunden („Sie“) über den Schadencheck vor Ort sowie über Sanierung und Prävention bei Tierschäden an Gebäuden.
- Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Regeln, die nur für eine Gruppe gelten, sind gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen haben immer Vorrang.
§ 2 Unsere Leistung
- Wir sind Ihr Vertragspartner und Ihr Ansprechpartner für den ganzen Fall. Die Arbeiten am Gebäude lassen wir durch eingetragene Fachbetriebe ausführen, Dach und Dämmung durch Dachdecker.
- Was im Einzelnen geschuldet ist, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem angenommenen Angebot.
- Geschuldet ist der fachgerechte Verschluss der im Befund festgestellten Zugänge. Nicht geschuldet ist, dass Tiere das Gebäude künftig nicht über andere Stellen erreichen, die beim Schadencheck nicht erkennbar waren oder später entstehen.
- Bei der Bekämpfung von Ratten und Mäusen ist geschuldet, dass der festgestellte Befall getilgt ist. Nicht geschuldet ist, dass später kein neuer Befall auftritt.
- Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen, insbesondere vertreten wir Sie nicht gegenüber Ihrem Versicherer (§ 11).
§ 3 Vertragsschluss
- Den Schadencheck vereinbaren wir mit Ihnen am Telefon oder in Textform. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
- Nach dem Schadencheck erhalten Sie ein Angebot in Textform. Es gilt 30 Tage. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in dieser Frist in Textform annehmen, etwa per E-Mail oder mit Ihrer Unterschrift.
- Die Preise im Angebot sind Festpreise, soweit sie nicht ausdrücklich als Einheitspreise nach Aufmaß bezeichnet sind. Einheitspreise rechnen wir nach den tatsächlich ausgeführten Mengen ab.
§ 4 Schadencheck
- Der Schadencheck umfasst die Begutachtung von Dach, Dachboden und Fassade, soweit sie ohne Öffnen von Bauteilen und ohne Gerüst sicher zugänglich sind, eine Fotodokumentation und einen schriftlichen Befund mit Empfehlung.
- Der Befund beschreibt den Zustand am Tag der Besichtigung. Verdeckte Schäden, etwa unter der Dacheindeckung oder in geschlossener Dämmung, kann er nur anhand erkennbarer Anzeichen beschreiben.
- Der Schadencheck ist für Sie kostenlos. Er verpflichtet Sie nicht, uns mit weiteren Arbeiten zu beauftragen.
- Den Befund dürfen Sie an Ihren Versicherer, Ihre Hausverwaltung und Ihre Eigentümergemeinschaft weitergeben.
§ 5 Ihre Mitwirkung
- Sie ermöglichen zu den vereinbarten Terminen den Zugang zu allen betroffenen Bereichen und stellen Strom zur Verfügung. Gegenstände im Arbeitsbereich räumen Sie vorher, oder Sie vereinbaren das Räumen gegen Vergütung mit uns.
- Sie teilen uns mit, was Sie über das Gebäude wissen und für die Arbeit wichtig ist, insbesondere bekannte Schadstoffe wie Asbest, Leitungen im Arbeitsbereich, Denkmalschutz und frühere Schäden.
- Sind Sie nicht Eigentümer, holen Sie die Zustimmung des Eigentümers ein. Wer für einen anderen beauftragt, etwa als Hausverwaltung, versichert, dazu bevollmächtigt zu sein.
- Verzögert sich die Arbeit, weil eine Mitwirkung fehlt, können wir eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.
§ 6 Preise und Zahlung
- Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten sie zuzüglich Umsatzsteuer.
- Zeigt sich bei der Arbeit, dass mehr nötig ist als angeboten, etwa wegen verdeckter Schäden, informieren wir Sie vorher mit Preis. Zusätzliche Leistungen führen wir nur mit Ihrer Zustimmung in Textform aus. Maßnahmen, die einen unmittelbar drohenden Schaden abwenden, etwa das Abdecken eines offenen Dachs bei Regen, vergüten Sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ab einem Auftragswert von 1.000 € stellen wir nach Annahme des Angebots eine Anzahlung von 30 % in Rechnung. Sie deckt Material und Gerüst und ist vor Beginn der Arbeiten fällig. Im Übrigen können wir Abschläge nach § 632a BGB verlangen.
- Die Schlussrechnung stellen wir nach der Abnahme. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, per Überweisung.
- Die Vergütung ist fällig, unabhängig davon, ob und wann Ihr Versicherer leistet.
- Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertrag beruhen, insbesondere wegen Mängeln. Ihr Recht, wegen Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
§ 7 Termine
- Termine stimmen wir mit Ihnen ab und bestätigen sie in Textform.
- Arbeiten am Dach sind nur bei geeigneter Witterung möglich. Verhindern Regen, Sturm, Frost oder Schnee die Arbeit, verschiebt sich der Termin um die Dauer der Behinderung. Wir melden uns dann mit einem neuen Termin.
§ 8 Abnahme
- Nach Fertigstellung nehmen Sie die Leistung ab, nach Möglichkeit bei einem gemeinsamen Termin mit Protokoll. Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern.
- Setzen wir Ihnen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigern Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Sind Sie Verbraucher, gilt das nur, wenn wir Sie mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
§ 9 Mängel
- Bei Mängeln haben Sie die gesetzlichen Rechte. Sie verjähren nach den gesetzlichen Fristen (§ 634a BGB).
- Bitte melden Sie Mängel uns und nicht dem ausführenden Betrieb, in Textform und wenn möglich mit Fotos. Wir kümmern uns um die Beseitigung.
§ 10 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter und Mitarbeiter.
- Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt bleiben unberührt.
§ 11 Versicherung
- Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung und stellen die Unterlagen bereit: Befund mit Fotos, Kostenaufstellung und Abschlussdokumentation. Technische Rückfragen Ihres Versicherers zum Schaden beantworten wir.
- Die Meldung an Ihren Versicherer, die Klärung Ihres Versicherungsschutzes und die Verhandlung über die Leistung übernehmen Sie selbst. Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Tierschäden sind nicht in jedem Tarif versichert.
§ 12 Kündigung
- Sie können den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Wir können dann die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich der Aufwendungen, die wir dadurch sparen. Es wird vermutet, dass uns 5 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen (§ 648 BGB).
- Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Fotos und Daten
- Wir fotografieren Schäden und Arbeiten für Befund, Dokumentation und Versicherung. Für Werbung nutzen wir Fotos nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung.
- Ihre Daten geben wir an die Fachbetriebe weiter, die wir mit der Ausführung beauftragen, soweit sie sie dafür brauchen. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter dachsam.de/datenschutz.
§ 14 Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher und schließen Sie den Vertrag am Telefon, per E-Mail oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung, die Sie mit der Auftragsbestätigung und mit dem Angebot erhalten. Sie steht auch unter dachsam.de/widerruf.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.
Stand: 15. Oktober 2026